EU-KI-Verordnung: Artikel 50 wurde nicht verschoben. Ist Ihre KI-Offenlegung bereit?
Ab dem 2. August 2026 müssen Chatbots und KI-generierte Inhalte für EU-Nutzer klare Transparenzhinweise tragen — bei Geldbußen von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (Artikel 99 Absatz 4). Prüfen Sie Ihre Pflichten und setzen Sie konforme Hinweise in Minuten um.
- Jede Pflicht zitiert die Verordnung auf EUR-Lex
- Öffentliche Methodik & Changelog
- DSGVO: Daten jederzeit exportieren oder löschen
Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50, 99 & 113 — EUR-Lex. Keine Rechtsberatung.
Artikel 50 betrifft mehr Unternehmen, als Sie denken
Viele Teams glauben, die gesamte KI-Verordnung sei verschoben worden. Der Digital Omnibus 2026 hat die Hochrisiko-Regeln auf 2027/28 verschoben — Artikel 50 blieb unberührt: Die Transparenzpflichten für Chatbots und synthetische Inhalte gelten seit dem 2. August 2026.
Von „Bin ich betroffen?“ zu konform in 3 Schritten
Maximale Geldbuße bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten des Artikels 50 — je nachdem, welcher Betrag höher ist (Artikel 99 Absatz 4 Buchstabe g).
Datum, ab dem Kapitel IV (Artikel 50) gemäß Artikel 113 gilt. Es wurde nicht verschoben.
Offenlegungen müssen klar, eindeutig und spätestens bei der ersten Interaktion oder Konfrontation erfolgen (Artikel 50 Absatz 5).
Verlassen Sie sich nicht auf uns — lesen Sie das Gesetz
Jede Pflicht, die wir ausweisen, beruht auf dem Amtsblatt-Text der Verordnung (EU) 2024/1689. Das sagt Artikel 50 tatsächlich:
Article 50(1)“Providers shall ensure that AI systems intended to interact directly with natural persons are designed and developed in such a way that the natural persons concerned are informed that they are interacting with an AI system, unless this is obvious from the poin…”
Auf EUR-Lex lesen →
Article 50(2)“Providers of AI systems, including general-purpose AI systems, generating synthetic audio, image, video or text content, shall ensure that the outputs of the AI system are marked in a machine-readable format and detectable as artificially generated or manipula…”
Auf EUR-Lex lesen →
Article 50(3)“Deployers of an emotion recognition system or a biometric categorisation system shall inform the natural persons exposed thereto of the operation of the system, and shall process the personal data in accordance with Regulations (EU) 2016/679 and (EU) 2018/1725…”
Auf EUR-Lex lesen →
Neu im Kit
Gebaut für Artikel 50, anwendbar seit dem 2. August 2026 — alles verweist auf die Rechtsgrundlage, die es umsetzt.
Die Regeln verstehen
Leitfäden für Ihre Rolle & Branche
Anbieter oder Betreiber, Gesundheitswesen bis Marketing — 24 Leitfäden übertragen die KI-Verordnung auf Ihre konkrete Situation.