EU-KI-Verordnung: Was verschoben wurde — und was nicht
Zuletzt aktualisiert am 1. August 2026
„Die EU hat die KI-Verordnung verschoben“ ist die meistwiederholte — und irreführendste — Compliance-Schlagzeile des Jahres 2026. Sie ist halb wahr. Der Digital Omnibus zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744, am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft) hat tatsächlich einen großen Block der KI-Verordnung verschoben. Aber wenn Ihr Risiko ein Chatbot, eine generative Funktion oder KI-veröffentlichte Medien sind, hat sich die für Sie geltende Frist nicht bewegt. Hier das Bild auf Klauselebene, belegt mit dem geänderten Artikel 113.
Was verschoben wurde
- Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III (Beschäftigung, Bildung, Kreditvergabe, grundlegende Dienste, Strafverfolgung usw. — Artikel 6 Absatz 2): Die Pflichten des Kapitels III Abschnitte 1 bis 3 gelten jetzt ab dem 2. Dezember 2027 statt ab dem 2. August 2026.
- Hochrisiko-KI-Systeme, die in regulierte Produkte nach Anhang I eingebettet sind (Maschinen, Medizinprodukte, Fahrzeuge usw. — Artikel 6 Absatz 1): Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 gelten ab dem 2. August 2028 statt ab dem 2. August 2027.
- Neu hinzugefügte Verbote (Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben ba und bb sowie Artikel 5 Absätze 1a und 1b) gelten ab dem 2. Dezember 2026.
Was nicht verschoben wurde
- Transparenzpflichten nach Artikel 50 (Kapitel IV): Chatbot-Offenlegung, maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte, Offenlegung von Emotionserkennung, Kennzeichnung von Deepfakes und KI-Texten von öffentlichem Interesse. Sie gelten ab dem 2. August 2026 — der Digital Omnibus hat das Datum unangetastet gelassen. Siehe wer jetzt was tun muss, da Artikel 50 gilt.
- Sanktionen (Artikel 99): Der Bußgeldrahmen — einschließlich bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Umsatzes für Transparenzverstöße nach Artikel 99 Absatz 4 — gilt im Rahmen des allgemeinen Geltungsbeginns. Siehe was Sie tatsächlich riskieren.
- Verbote und KI-Kompetenz (Kapitel I und II): bereits seit dem 2. Februar 2025 anwendbar.
- Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (Kapitel V): anwendbar seit dem 2. August 2025; die Durchsetzungsbefugnisse der Kommission gegenüber GPAI-Anbietern greifen mit dem allgemeinen Geltungsbeginn.
Die Fristentabelle nach dem Digital Omnibus
- 2. Februar 2025 — Verbote (Artikel 5) und KI-Kompetenz (Kapitel I und II).
- 2. August 2025 — Governance und Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
- 2. August 2026 — allgemeiner Geltungsbeginn, einschließlich Artikel-50-Transparenz. Unverändert.
- 2. Dezember 2026 — neu hinzugefügte Verbote nach Artikel 5 (Digital Omnibus).
- 2. Dezember 2027 — Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (verschoben vom 2. August 2026).
- 2. August 2028 — Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 für eingebettete Hochrisiko-Systeme nach Anhang I (verschoben vom 2. August 2027).
Warum das Missverständnis teuer ist
Teams, die „KI-Verordnung verschoben“ gelesen und sämtliche Compliance-Arbeit pausiert haben, sind jetzt bei der Transparenz nicht konform — dem Teil der Verordnung, der am günstigsten umzusetzen und für Behörden und Wettbewerber von außen am leichtesten zu erkennen ist: Ein Chatbot ohne KI-Hinweis ist für jeden sichtbar, der ihn öffnet. Transparenzverstöße werden mit Geldbußen von bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Umsatzes geahndet (Artikel 99 Absatz 4 Buchstabe g) — und die Pflichten erfassen auch Nicht-EU-Anbieter, sobald die Ausgabe in der EU verwendet wird (Artikel 2).
Die Lösung ist schnell: Machen Sie den kostenlosen 3-Minuten-Check zu Artikel 50, um zu sehen, welche Absätze zutreffen, stellen Sie dann Offenlegungen mit dem Badge bereit und kennzeichnen Sie erzeugte Medien über die C2PA-API — oder vergleichen Sie die Tarife.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung), Artikel 113 — EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI), ABl. L vom 24. Juli 2026, Nummer 40 (Änderung des Artikels 113) — EUR-Lex
Dieser Leitfaden ist eine Übersetzung des englischen Originals: EU AI Act: what was delayed — and what was not
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