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EU-KI-Verordnung: Was verschoben wurde — und was nicht

Zuletzt aktualisiert am 1. August 2026

„Die EU hat die KI-Verordnung verschoben“ ist die meistwiederholte — und irreführendste — Compliance-Schlagzeile des Jahres 2026. Sie ist halb wahr. Der Digital Omnibus zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744, am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft) hat tatsächlich einen großen Block der KI-Verordnung verschoben. Aber wenn Ihr Risiko ein Chatbot, eine generative Funktion oder KI-veröffentlichte Medien sind, hat sich die für Sie geltende Frist nicht bewegt. Hier das Bild auf Klauselebene, belegt mit dem geänderten Artikel 113.

Was verschoben wurde

  • Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III (Beschäftigung, Bildung, Kreditvergabe, grundlegende Dienste, Strafverfolgung usw. — Artikel 6 Absatz 2): Die Pflichten des Kapitels III Abschnitte 1 bis 3 gelten jetzt ab dem 2. Dezember 2027 statt ab dem 2. August 2026.
  • Hochrisiko-KI-Systeme, die in regulierte Produkte nach Anhang I eingebettet sind (Maschinen, Medizinprodukte, Fahrzeuge usw. — Artikel 6 Absatz 1): Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 gelten ab dem 2. August 2028 statt ab dem 2. August 2027.
  • Neu hinzugefügte Verbote (Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben ba und bb sowie Artikel 5 Absätze 1a und 1b) gelten ab dem 2. Dezember 2026.

Was nicht verschoben wurde

  • Transparenzpflichten nach Artikel 50 (Kapitel IV): Chatbot-Offenlegung, maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte, Offenlegung von Emotionserkennung, Kennzeichnung von Deepfakes und KI-Texten von öffentlichem Interesse. Sie gelten ab dem 2. August 2026 — der Digital Omnibus hat das Datum unangetastet gelassen. Siehe wer jetzt was tun muss, da Artikel 50 gilt.
  • Sanktionen (Artikel 99): Der Bußgeldrahmen — einschließlich bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Umsatzes für Transparenzverstöße nach Artikel 99 Absatz 4 — gilt im Rahmen des allgemeinen Geltungsbeginns. Siehe was Sie tatsächlich riskieren.
  • Verbote und KI-Kompetenz (Kapitel I und II): bereits seit dem 2. Februar 2025 anwendbar.
  • Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (Kapitel V): anwendbar seit dem 2. August 2025; die Durchsetzungsbefugnisse der Kommission gegenüber GPAI-Anbietern greifen mit dem allgemeinen Geltungsbeginn.

Die Fristentabelle nach dem Digital Omnibus

  • 2. Februar 2025 — Verbote (Artikel 5) und KI-Kompetenz (Kapitel I und II).
  • 2. August 2025 — Governance und Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
  • 2. August 2026 — allgemeiner Geltungsbeginn, einschließlich Artikel-50-Transparenz. Unverändert.
  • 2. Dezember 2026 — neu hinzugefügte Verbote nach Artikel 5 (Digital Omnibus).
  • 2. Dezember 2027 — Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (verschoben vom 2. August 2026).
  • 2. August 2028 — Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 für eingebettete Hochrisiko-Systeme nach Anhang I (verschoben vom 2. August 2027).

Warum das Missverständnis teuer ist

Teams, die „KI-Verordnung verschoben“ gelesen und sämtliche Compliance-Arbeit pausiert haben, sind jetzt bei der Transparenz nicht konform — dem Teil der Verordnung, der am günstigsten umzusetzen und für Behörden und Wettbewerber von außen am leichtesten zu erkennen ist: Ein Chatbot ohne KI-Hinweis ist für jeden sichtbar, der ihn öffnet. Transparenzverstöße werden mit Geldbußen von bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Umsatzes geahndet (Artikel 99 Absatz 4 Buchstabe g) — und die Pflichten erfassen auch Nicht-EU-Anbieter, sobald die Ausgabe in der EU verwendet wird (Artikel 2).

Die Lösung ist schnell: Machen Sie den kostenlosen 3-Minuten-Check zu Artikel 50, um zu sehen, welche Absätze zutreffen, stellen Sie dann Offenlegungen mit dem Badge bereit und kennzeichnen Sie erzeugte Medien über die C2PA-API — oder vergleichen Sie die Tarife.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung), Artikel 113 — EUR-Lex
  • Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI), ABl. L vom 24. Juli 2026, Nummer 40 (Änderung des Artikels 113) — EUR-Lex

Dieser Leitfaden ist eine Übersetzung des englischen Originals: EU AI Act: what was delayed — and what was not

Dieses Tool und seine Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich für Ihre konkrete Situation an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt. Primärquelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung), Amtsblatt vom 13. Juni 2024 — EUR-Lex.

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